Bauabnahme: Was Sie wissen sollten, bevor Sie den Schlüssel entgegennehmen

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Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein beim Abschluss eines Bauprojekts. Es geht darum, dass der Bauherr die vom Bauunternehmer erbrachte Werkleistung entgegennimmt und zugleich als im Wesentlichen fertiggestellt und mangelfrei akzeptiert. Dieser Prozess ist von großer Bedeutung, da er weitreichende juristische Folgen hat, die nicht unterschätzt werden dürfen. Als Bauherr sollten Sie sich deshalb frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und einen erfahrenen Bau- oder Sachverständigen engagieren, um sicherzustellen, dass die Abnahme reibungslos und erfolgreich verläuft.

Ein wichtiger Aspekt der Bauabnahme ist, dass mit ihr die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mängel vor der Abnahme erkannt und behoben werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung nach der Abnahme auf den Bauherrn übergeht. Nach der Bauabnahme muss der Auftraggeber nachweisen, dass die Leistung mangelhaft ist.

Eine gründliche Bauabnahme ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Anforderungen entspricht und dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Folgende Schritte sollten bei einer Bauabnahme beachtet werden:

  1. Vereinbarung eines Abnahmetermins: Sobald das Gebäude für die Übergabe bereit ist, informiert Sie Ihr Baupartner darüber. Legen Sie innerhalb von zwei Wochen den Bauabnahmetermin fest. Denken Sie daran, dass der Abnahmetermin unbedingt wahrgenommen werden sollte und nicht unentschuldigt verpasst werden darf.
  2. Vorbereitungen für die Bauabnahme: Engagieren Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Bausachverständigen. Diesem wird anschließend der Bauvertrag samt ausführlicher Bau- und Leistungsbeschreibung vorgelegt. Führen Sie einige Tage vor dem Abnahmetermin eine Vorbegehung der Baustelle durch, um etwaige Baumängel rechtzeitig zu erkennen und den Abnahmetermin vorzubereiten.
  3. Durchführung der Abnahmebegehung: Um sicherzustellen, dass das Gebäude den Anforderungen entspricht und dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sollte genügend Zeit für die Abnahmebegehung vor Ort eingeplant werden. Der Bauleiter führt den Bauherrn durch das fertige Objekt und protokolliert die Begehung. Es ist zu empfehlen, die Begehung mit Hilfe von Foto- oder Videomaterial zu dokumentieren.
  1. Erklärung oder Verweigerung der Bauabnahme: Wenn das Gebäude mangelfrei ist und alles nach den Wünschen des Bauherrn umgesetzt wurde, kann die Bauabnahme erklärt werden. Hierzu wird das Abnahmeprotokoll mit Unterschrift und Datum versehen. Der Bauherr sollte sicherstellen, dass alle Unterlagen, einschließlich technischer Nachweise und Berechnungen, vom Bauunternehmer erhalten wurden. Die Bauabnahme sollte nur bei gravierenden Mängeln verweigert werden.
  2. Mängelbeseitigung: Mögliche Mängel oder nicht beendete Leistungen müssen vom Bauunternehmer innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. Der Bauherr sollte sicherstellen, dass alle Mängel bei der Abnahme erkannt und behoben wurden, da mit der Abnahme die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.

Fazit: Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei einer Bauabnahme nicht um eine formlose Angelegenheit handelt, sondern um einen formellen Akt mit weitreichenden juristischen Folgen.

Als Bauherr sollten Sie sich deshalb von einem erfahrenen Bausachverständigen beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Bauabnahme ordnungsgemäß durchgeführt wird und dass alle Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden. Mit einer gründlichen Bauabnahme können Sie sicher sein, dass das Gebäude Ihren Anforderungen entspricht und dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Für eine noch größere Sicherheit empfehlen wir eine Baubegleitende Qualitätskontrolle. Mit der Qualitätskontrolle kann sichergestellt werden, dass im gesamten Bauverlauf keine Baumängel entstanden sind, welche man vielleicht bei der finalen Bauabnahme nicht mehr sehen kann.

18. Jan. 2023

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